YogaStudio

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Aktuelles zum YogaKursBetrieb

Nach langem Warten und vielen Gesprächen mit dem Gesundheitsamt haben wir jetzt endlich die Möglichkeit, den Kursbetrieb im Studio, wenn auch mit vielen Veränderungen, wieder aufzunehmen. 

Auch ist das derzeitige allgemeine Geschehen sehr fragil. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass ein erneuter lokaler bzw. nationaler Lockdown ausgerufen wird. Um nicht in Gefahr zu kommen, aufgrund des CoronaGeschehens mit unserem Studio wie viele andere Betriebe in eine Insolvenz zu rutschen, haben wir vor 6 Monaten eine neue Möglichkeit, das YogaOnlinePortal, geschaffen. Damit können wir unseren YogaKursBetrieb fortführen, wenngleich auch in veränderter Form. 

Dieses YogaOnlinePortal mit wöchentlichen neuen Kursstunden wird es auch weiterhin geben. Darin befinden sich mittlerweile mehr als 40 wunderschöne, abwechslungsreiche KursStunden, KurzSequenzen und vieles mehr. 

Somit haben wir ab 07.09. erweiterte Kursangebote. Wir bieten jetzt Kurse im Studio oder Online. Als Dank für eine Buchung erhältst Du in diesem Trimester die vielseitigen OnlineKurzSequenzen zum DaheimÜben gratis dazu.

Für das 3. Trimester haben wir ein spezielles KursThema „SelbstRegulation“ ausgearbeitet.

Wir beschäftigen uns in jeder KursStunde intensiv mit Möglichkeiten der Selbstregulation in Verbindung mit unserer üblichen Übungsweise.

Damit kann man sich bei starken körperlichen, geistigen sowie emotionalen Herausforderungen selbst gut helfen. 

Einen Überblick der verschiedenen buchbaren Varianten findest du hier.

Das OnlineVideoArchiv umfasst derzeit 24 KursStunden á 90 min mit unterschiedlichen Schwerpunkten. 

Noch ein Hinweis zum StudioBetrieb:

Da wir einen stark erhöhten Arbeitsaufwand durch die VideoProduktion haben, findet der KursBetrieb nur noch von Montag bis Donnerstag statt. Der Freitag entfällt vollständig.

Als Teilnehmer am Studiokurs ist es wichtig zu wissen, dass es bei einem erneuten Lockdown aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich sein wird, ausgefallene Kurse auszubezahlen oder Gutschriften auszugeben. Der Ausgleich wäre dann der Wechsel auf unseren OnlineYogaKurs.

Mit der Buchung des Studiokurses wird dazu das Einverständnis gegeben.

Du kannst den jeweiligen Kurs hier buchen. 


Hygienebestimmungen für den YogaKursBetrieb im Studio

Im folgenden geben wir einen Überblick über die Auflagen des Gesundheitsamtes die zusätzlich zu den geltenden generellen HygieneBestimmungen (siehe unten) einzuhalten sind:

- max. 13 Teilnehmer pro Kurs, beim Üben mit Trennwänden

- max. 9 Teilnehmer pro Kurs, beim Üben ohne Wände

- Maskenpflicht beim Betreten und Verlassen des Studios

- YogaMatten dürfen verwendet werden, müssen aber nach jedem Kurs desinfiziert werden, ebenso Klotz und Gurt

- Decken und evtl. Sitzkissen müssen mitgebracht werden

- es dürfen keine Getränke ausgeschenkt werden

- Aufenthaltszeit vor und nach dem Kurs max. 10 min - um die Raumbelüftung zu gewährleisten

- Ausweichen in andere KursStunden ist nur nach ausreichender vorheriger Ankündigung möglich.

- Fernbleiben sollte ebenso zwecks KursPlanung rechtzeitig mitgeteilt werden.

 

Generelle Sicherheits‐ und Hygieneregeln für Indoor Sport in geschlossenen Räumen

  • Oberstes Gebot ist die Einhaltung der Mindestabstandsregel von 1,50 m zwischen Personen, im Indoor Sportbereich, einschließlich Sanitäranlagen, sowie beim Betreten und Verlassen der Sportstätten. Die Gruppengröße sollte so gewählt werden, dass die Voraussetzungen für den o.g. Mindestabstand geschaffen werden können. Ggf. ist die Teilnehmerzahl zu begrenzen.
  • Kurse die mit regelmäßigen Terminen abgehalten werden, ist darauf zu achten, dass die Teilnehmer einem festen Kursverband zugeordnet bleiben, der möglichst von einem festen Kursleiter betreut wird.
  • Nutzer von Indoor Sportanlagen haben beim Betreten und Verlassen der Sportanlage sowie bei der Nutzung von Sanitätsbereichen (WC‐Anlagen) eine geeignete Mund‐Nasen Bedeckung zu tragen, ausgenommen bei der Ausübung der sportlichen Aktivität.
  • Die Obergrenze an zulässigen Personen in einer Sportanlage steht in Abhängigkeit zu einem standortspezifisch konkret zu Verfügung stehenden Raumvolumen und den raumlufttechnischen Anlagen vor Ort. Der Außenluftanteil sollte so weit wie möglich erhöht werden.
  • Um eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten …. Falles unter Teilnehmern oder Personal zu ermöglichen, ist eine Dokumentation mit Angaben von Namen und sicherer Erreichbarkeit (TelefonNr., email, Adresse, Anschrift) einer Person je Hausstand und Zeitraum des Aufenthaltes zu führen.
  • Durch den Betreiber muss gewährleistet sein, das Warteschlangen vor und nach Beginn des Kurses vermieden werden
  • Der Betreiber hat die konsequente Einhaltung der Hygiene‐ und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Trainingsgeräten, zu gewährleisten.
  • Der Betreiber hat ein standort‐ und sportspezifisches Schutz‐ und HygieneKonzept zu erstellen, unter Beachtung der geltenden Rechtslage und der allgemeinen Schutz‐ und Hygieneauflagen, das auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen ist.